Projektförderung

Seit Bestehen der Universitätsgesellschaft Leipzig gehört es zu unseren zentralen Aufgaben, Projekte an der Universität Leipzig finanziell zu unterstützen und damit möglich zu machen. Dabei verfolgen wir den Ansatz, gerade dann zu helfen, wenn andere Förderungen nicht (ausreichend) zur Verfügung stehen. Auf diese Weise möchten wir das Engagement der Angehörigen der Universität aktiv unterstützen.

Die Förderung umfasst eine große Breite von verschiedenen Projekten, von Tagungen und Workshops, über studentische Initiativen sowie kulturellen Veranstaltungen bis zu besonderen Vorhaben in der Lehre.

Im Folgenden finden Sie Hinweise, wenn Sie selbst einen Antrag stellen möchten. Bitte beachten Sie, dass für das Jahr 2024 keine Förderanträge mehr durch die Universitätsgesellschaft angenommen werden können. Alle Anträge die im 1. Halbjahr 2025 entschieden werden sollen, müssen mit Frist bis zum 30. September 2024 bei uns per Post oder per E-Mail eingehen. Später eingegangene Anträge können erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.

Hinweise zur Antragstellung

Die Förderung der Universitätsgesellschaft steht allen Angehörigen und Mitgliedern der Universität Leipzig offen. Die Projekte müssen dabei einen direkten Bezug zu den Aufgaben der Universität Leipzig in Studium, Lehre, Forschung und/oder Transfer stehen.

Bitte beachten Sie unbedingt unsere „Richtlinie zur Projektförderung“, die nähere Details zu den Rahmenbedingungen der Beantragung und Förderung enthält:

Richtlinie zur Projektförderung (PDF)

Die Antragstellung erfolgt über folgendes Formular:

Antragsformular (PDF)

Ihren Antrag richten Sie bitte bevorzugt per E-Mail oder alternativ per (Haus-) Post an:

Universitätsgesellschaft
Freunde und Förderer der Universität Leipzig e.V.
Hauspostfach 899001
Augustusplatz 10
04109 Leipzig

gesellschaft@uni-leipzig.de

Sollten Sie Fragen zur Antragstellung haben, steht Ihnen die Geschäftsstelle unter unten stehenden Kontaktdaten gern zur Verfügung.